Wenn bundesdeutsche Gerichte sich zu Gehilfen von sturen Arbeitgebern machen, ist das schon bedenklich genug. Wenn aber durch diese und deren Richter elementares Streikrecht außer Kraft gesetzt wird, ist das anmaßend und diktatorisch.
Das Streikrecht als einziger wirksamer gewerkschaftlicher Hebel in einer verhärteten Tarifauseinandersetzung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern muß unantastbar bleiben, auch oder gerade in dieser neuen "Demokratie".
Das Streikrecht ist auch für jeden Richter tabu! Und zwar im Interesse der Demokratie und eines menschenwürdigen Systems.
Klaus - 10.07.07
Jeder ist des andern Glückes Schmied. (klaus)