Wieder ist ein Stück Demokratie weggebrochen.
Die Richter begründeten ihr Verbot von Streiks bei den Lokführern der Bahn damit, das die Folgen des Streiks unverhältnismäßigen Schaden für das Unternehmen und die Menschen anrichten würden.
So kann die Wehrhaftigkeit von Gewerkschaften, von Arbeitnehmern auch wirkungsvoll unterlaufen werden.
Das einzige Druckmittel bei einem Streik ist nun mal die Gefahr für das bestreikte Unternehmen, finanzielle Einbußen zu erleiden. Eine andere Sprache wird hier nicht verstanden.
Ist unsere Demokratie inzwischen so weit verkommen, dass Richter den Arbeitnehmern mit ihren Gewerkschaften vorschreiben dürfen, ob gestreikt (gekämpft) werden darf oder nicht?
Dieses Urteil ist ein Signal an alle Unternehmer, künftig Streiks durch gerichtlich angeordnete Verbote verhindern zu können. Sie können die Gewerkschaften künftig auf Schadenersatz für entgangene Gewinne in Regress nehmen. Damit wäre jedwede gewerkschaftliche Aktivität unterbunden und die Verteidigung, die Wahrnehmung, die Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen nahezu unmöglich geworden.
21.04.03 - Klaus